Am heutigen Donnerstag Nachmittag hat Strafrichterin Mahringer den Netzaktivisten Alvar Freude wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die Richterin folgte dabei weitgehend den Ausführungen von Staatsanwalt Melionis. Freudes Anwalt Thomas Stadler kündigte Rechtsmittel an. [heise online news]Hintergründe zu diesem unglaublichen Urteil, das einmal mehr zeigt, daß deutsche Gerichte keine Ahnung vom Internet haben, gibt es bei Simon, aus dessen Blog auch das obenstehende Bild, das Alvar Freude (rechts) neben seinem Rechtsanwalt zeigt, stammt. Simon erinnert auch daran, welche Folgen solche staatsanwaltschaftlichen Amokläufe für die Betroffenen haben können: »In diesem Zusammenhang sollte man sich auch an Thomas Stricker (ETH Zürich) erinnern, der — freigesprochen in erster wie in zweiter Instanz — sein Eintreten für die Informationszugangsfreiheit gleichwohl mindestens mit einem Knick seiner akademische Laufbahn bezahlen musste: Er verlor eine Berufung als Professor an die Universität Dresden.« [Ders. per Email.]
Und auch Karl-Friedrich Lenz nimmt sich der Thematik an: Haftung für Links. »Dann kann man auch fragen, ob dann auch gleich die Haftung für alle Seiten übernommen wird, auf die die verlinkte Seite ihrerseits verweist. Dies würde offenbar sofort in uferlose Haftung führen und damit die legale Nutzung des Internet überhaupt unmöglich machen. Eine unbeschränkte Haftung für verlinkte Seiten würde es wesentlich erschweren, als problematisch angesehene Seiten zu kritisieren. Dies geht an die Grundlagen der Meinungsfreiheit ...« [LenzBlog Deutsch]
