Das Ende aller Neugier-Tools? Nutzer müssen Piwik-Analyse widersprechen können: Der Betreiber einer Internetseite muß die Nutzer deutlich sichtbar über Widerspruchsmöglichkeiten zum Einsatz des Webanalyse-Tools Piwik informieren. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil von Ende Februar . Es sei auch nicht ausreichend, wenn – wie auch bei mir – nur im Impressum auf die Möglichkeit des Opt-outs hingewiesen werde.
Als erste Reaktion auf dieses Urteil habe ich auf allen (neuen/neu herausgeschriebenen) Seiten – dieses Blog besteht ja bekanntlich aus statischen Seiten – einen entsprechenden Passus eingefügt. Und hoffe, daß ich damit dem Urteil genüge getan habe. [Golem.de] (Kommentieren) (#) ()
1 (Email-) Kommentar
Danke für diesen Hinweis.
1) Es geht mal wieder um einen wettbewerbsrechtlichen Streitfall. Die Übertragbarkeit auf Websites ohne wirtschaftlichen Bezug ist damit nicht geklärt.
2) Ob die Entscheidung ggf. im Wege der Berufung oder Revision vom zuständigen OLG / BGH verworfen wird, ist nicht absehbar.
3) Es geht generell um alle Tracking-Tools (Google Analytics)
4) Es wurde nicht glaubhaft gemacht, dass die Daten anonymisiert werden -> sofern Piwik entsprechend der Vorgaben des ULD eingerichtet ist, sollte ein Datenbankauszug (ggf. noch besser ältere Backups davon) reichen, um eine solche Behauptung gerichtsfest zu machen.
5) In dem Fall geht es explizit darum, dass Nutzer durch ein Analysetool in Verbindung mit einer Zwangsregistrierung einer Software der Beklagten personalisiert werden können. Gerade dies verbietet sich jedoch nach den Vorgaben des ULD.
Der Punkt 5 ist meines Erachtens bei diesem Urteil der entscheidende. Punkt 4 - ohne ehrverletzend sein zu wollen - ein Fehler des Anwaltes bei der Aufnahme der Beweise.
Für meine Projekte halte ich es wie bisher… Impressum und Datenschutzerklärung (inkl. Piwik-Opt-Out) sind einzeln auf jeder Seite im Footer direkt verlinkt.
– Thomas H. (Kommentieren) (#)
Freifunk für Neukölln: Die Piratenfraktion in der Bezirksverordneten-Versammlung (BVV) Neukölln konnte sich mit dem Vorschlag durchsetzen, auf dem Dach des Neuköllner Rathaus drei Freifunk-Antennen zu installieren (eine Richtfunk-Antenne und zwei Streuantennen), so daß Besucher und Personen im näheren Umfeld dort kostenfrei im Internet surfen können. Betrieben werden diese drei Antennen vom Förderverein freie Netzwerke e.V., der auch in diesem Video erläutert, um was es bei Freifunk eigentlich geht. [Photo (cc): Jörg Kantel] (Kommentieren) (#) ()
Apple veröffentlicht Sicherheitsupdate auf iOS 7.1: Apple hat soeben überraschend das Update auf iOS 7.1 für die Geräte iPhone 4 und neuer, iPad 2 und neuer, iPad Mini und iPod Touch (5. Gen) veröffentlicht und bringt damit vor allem CarPlay (»iOS-Erlebnis speziell fürs Auto entwickelt«) sowei Verbesserungen bei
und
Das Update kann über OTA (Over the Air - in Einstellungen > Allgemein > Softwareaktualisierung
) geladen werden. (Mein persönlicher CERT per Email.) (Kommentieren) (#) ()
Über …
Der Schockwellenreiter ist seit dem 24. April 2000 das Weblog digitale Kritzelheft von Jörg Kantel (Neuköllner, EDV-Leiter, Autor, Netzaktivist und Hundesportler — Reihenfolge rein zufällig). Hier steht, was mir gefällt. Wem es nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzulesen. Wer aber mitliest, ist herzlich willkommen und eingeladen, mitzudiskutieren!
Alle eigenen Inhalte des Schockwellenreiters stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz, jedoch können fremde Inhalte (speziell Videos, Photos und sonstige Bilder) unter einer anderen Lizenz stehen.
Der Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Piwik Webanalyse erfaßt. Hier können Sie der Erfassung widersprechen.
Werbung