Seit Jahrzehnten kassiert Warner/Chappell Music Lizenzgebühren für die öffentliche Nutzung des Liedtextes von »Happy Birthday«. Nun hat ein US-Gericht entschieden, daß der Musikkonzern dazu nie das Recht hatte. Für Time Warner bedeutete Happy Birthday Einnahmen im Umfang von rund zwei Millionen Dollar pro Jahr. Die Beschwerdeführer wollen nun einen sogenannten Class-Action-Lawsuit anstrengen, um Millionen von US-Dollar von Time Warner zurückzufordern.
In der EU – behauptet die GEMA – unterliegen sowohl die Melodie als auch der Text noch bis Ende kommenden Jahres dem Urheberrecht. In Deutschland darf sie dank der GEMA-Vermutung also weiterhin Gebühren erheben. Die Verlegerrechte an der Melodie liegen wohl bei Warner/Chappell. Kindergärten und ähnliche von der GEMA gebeutelte Institutionen sollten sich daher nach einer gemeinfreien Alternative umschauen.
Über …
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