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VG Wort mißachtet BGH-Urteil

Heute bekam ich Post von der VG Wort, die mir die Höhe meiner Hauptausschüttung 2016 mitteilte. Ist ja eigentlich immer ein nettes Taschengeld, aber daß die VG Wort immer noch das Urteil des BGH mißachtet, das der VG Wort verbietet, einen Anteil der Urheberrechtsabgaben (bisher immerhin 50 Prozent) an die Verlage auszuschütten und diesen Anteil rechtswidrig weiterhin einbehält, bringt mich auf die Palme. Was muß ich eigentlich noch tun? Etwa selber klagen?

Das Bild oben hat übrigens nichts mit der VG Wort zu tun, es steht da nur, weil ich schon lange keine Wegguckbilder mehr hatte.


4 (Email-) Kommentare


Ja, vermutlich muß jede/r Betroffene selbst klagen.
Die fühlen sich einfach am längeren Hebel, und das sind zivilrechtliche Fragen. Also jede/r Geschädigte klagt, oder sie machen weiter. Kein Staat wird sich anwaltlich einschalten oder gar politisch..
So ähnlich arbeiten übrigens sogar die Finanzämter. Ist zwar schon lange her, aber da dürfte sich kaum etwas geändert haben, da hat mir ein leitender Finanzbeamter erklärt, daß sie Anweisungen hätten, Gerichtsurteile zu ignorieren, und es darauf ankommen zu lassen, daß die Bürger das Urteil mitbekommen und dann klagen.
Vielleicht brauchen wir wirklich eine Revolution.

– Roland B. (Kommentieren) (#)


ich bin ja kein Jurist, aber wenn sich eine Firma (Person etc) wider besseres Wissen an anderen Firmen (oder Personen) bereichert, nennnt man das "Betrug". Bei dem Verdacht auf Betrug macht man eine Anzeige bei der Polizei, das kostet ja immerhin nix und wartet ab. Gut, Geld gibts natürlich erst bei einer Klage oder wenn Du direkt den russischen Inkassodienst an die VG W & B schickst :-)
Vor der Anzeige aber unbedingt einen RA kontaktieren, damit man keine Gegenanzeige wg übler Nachrede bekommt.

– Helmut S. (Kommentieren) (#)


Sorry für meine späte Antwort, lese Deinen Beitrag leider erst jetzt… Zu der Abrechnung bei der diesjährigen Hauptausschüttung gab es ein Begleitschreiben (zumindest für den Bereich Wissenschaft), in dem ausgeführt wurde, dass damit eine Nachzahlung wegen der Streitigkeiten mit den Druckerherstellern für mehrere Jahre geleistet werde. Das weitere Verfahren zu den Verlegeranteilen ist noch nicht ganz abgeschlossen, es wird nach dem BGH-Urteil noch ein Nachspiel beim Bundesverfassungsgericht geben. Parallel läuft die Lobbyarbeit der Verleger (im Vorfeld der Bundestagswahlen 2017). Solange das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hat, wird die VG Wort sehr wahrscheinlich keine Nachzahlung leisten. Die nächsten Beschlüsse folgen im Herbst.

– Juergen F. (Kommentieren) (#)


Das ganze ist von "oben" abgesegnet und nennt sich beispielsweise "Nichtanwendungserlass".
Diese weit bekannte Praxis wirkt sich meiner Meinung nach ungünstig auf die Steuerehrlichkeit der Bürger aus.

– RA St. (Kommentieren) (#)


(Kommentieren)  VG Wort mißachtet BGH-Urteil – 20160628 bitte flattrn

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