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»My Friend Cayla« muß sterben!

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Ein Jura-Student hat die »smarte« Puppe »My Friend Cayla« untersucht und sie als verbotene Sendeanlage eingestuft. Diese Ansicht teilt nun auch die Bundesnetzagentur und verbietet das Spielzeug.

Die smarte Puppe ist über ein mit Bluetooth gekoppeltes Smartphone, auf dem eine zugehörige App läuft, die mit dem Internet verbunden ist. Gesprächspartner können der Puppe Fragen stellen und mit ihr reden. Dank bluetoothfähigem Mikrofon und Lautsprecher antwortet die Puppe dann mit Informationen aus dem Internet.

Bei Verbraucherschützern ist »My Friend Cayla« wegen Sicherheitslücken und Datenschutzfragen schon seit längerem umstritten gewesen.

Die Puppe muß daher vom Markt genommen und sogar von den betroffenen Eltern vernichtet werden. Denn der Verkauf und Besitz einer verbotenen Sendeanlage kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Damit ist dieses Datenschutzproblem in Deutschland zunächst mit Hilfe eines Verbotes gelöst.

Wie gut, daß es in Deutschland Jurastudenten und ein Telekommunikationsgesetz gibt. Denn Verbieten ist ja so viel einfacher, als sich inhaltlich mit einem Problem auseinanderzusetzen.


(Kommentieren)  »My Friend Cayla« muß sterben – 20170217 bitte flattrn

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Über …

Der Schockwellenreiter ist seit dem 24. April 2000 das Weblog digitale Kritzelheft von Jörg Kantel (Neuköllner, EDV-Leiter, Autor, Netzaktivist und Hundesportler — Reihenfolge rein zufällig). Hier steht, was mir gefällt. Wem es nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzulesen. Wer aber mitliest, ist herzlich willkommen und eingeladen, mitzudiskutieren!

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