Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, daß Arbeitgeber unter Umständen das Tragen religiöser Symbole, darunter eben auch das islamische Kopftuch, verbieten können, hat ein Aufheulen im deutschen, christlich geprägten Blätterwald verursacht. Allen voran Heribert Prantl, der in der Süddeutschen Zeitung (wegen Leistungsschutzrechtprotest nicht verlinkt) über eine »Luxemburger Verbotskultur« jammert und behauptet, daß die Entscheidung des EuGH eine »Leiteintscheidung gegen die Religionsfreiheit« sei.
Ja hackt es denn? Das Urteil ist keine Leitentscheidung gegen die Religionsfreiheit, sondern eine längst überfällige Entscheidung für eine säkulare Gesellschaft. Religion ist und soll Privatsache sein und hat in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Daß die Christen nun aufheulen, ist klar: Sie fürchten um ihre Privilegien.
Ich hoffe, daß nach diesen Urteilen das deutsche Verfassungsgericht endlich aufwacht: Denn ich will keine religiösen Symbole in Schulen, Gerichten oder sonstigen Amtsstuben sehen – wer religöse Symbole dort trägt, will auch indoktrinieren. Und da sollte eigentlich die Trennung von Staat und Kirche und nicht die von Prantl postulierte »Toleranzkultur« – die nichts anderes ist, als ein Sichern der Privilegien der in Deutschland voherrschenden christlichen Religionsgemeinschaften – greifen.
Und das obenstehende Photo ist Ausdruck meiner tiefen Überzeugung, daß wir in diesen prüden Zeiten der zunehmenden religiösen Verblödung dringend mehr Wegguckbilder brauchen.
Über …
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