Das Amtsgericht Riesa hat einem Medienbericht zufolge ein interessantes Urteil zur privaten Drohnenabwehr gefällt: Es hat einen Mann freigesprochen, der eine Drohne mit dem Luftgewehr abgeschossen hatte. Der drohnenfliegende Nachbar, dessen Fluggerät abstürzte, zeigte daraufhin den Schützen wegen Sachbeschädigung an und wollte 1.500 Euro von ihm haben. Der Drohnenschütze jedoch berief sich auf den Selbsthilfe-Paragraphen § 229 BGB. Dort heißt es:
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt […], handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
Das Gericht urteilte, daß der Abschuß der Fotodrohne geeignet und verhältnismäßig gewesen sei. Die professionellen Drohnenflieger sind alarmiert. Axel Weckschmied betreibt mit Hexapilots in Dresden eine Firma, die professionell Drohnenaufnahmen anfertigt. Er sagte gegenüber Netzpolitik.org, daß er das Urteil zweifelhaft finde, denn
es gebe auch zugelassene, seriöse Überflüge, wie etwa für Vermessungsaufgaben, denen der Grundstückseigentümer nicht zustimmen müsse.
Heul doch! Wenn jemand eine Drohne über meinen Garten fliegen lassen will, dann ist es das Mindeste, daß ich vorher darüber und über den Sinn und Zweck des Drohnenfluges informiert werde, auch wenn meine Zustimmung nicht erforderlich ist. Das verlangt nicht nur das Gesetz der Höflichkeit, sondern dient auch der Sicherheit der Drohne.
Übrigens: Wo kann man noch einmal ein Luftgewehr kaufen?
1 (Email-) Kommentar
Kein Problem: Luftgewehr gibt es im einschlägigen Fachhandel. Erwerb und Besitz sind unter einer gewissen Geschossenergie erlaubnisfrei. Für alle Luftgewehre aus der DDR gibt es Bestandsschutz. Schießen auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt, sofern sichergestellt ist, dass das Projektil nicht über die Grenze fliegt.
Das dürfte der Pferdefuß sein, wenn es gegen Drohnen geht. Also mal über Armbrust (absolut legal und hochpräzise), Zwille oder eine Funkstörung nachdenken …
– André D. (Kommentieren) (#)
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