image image


image

Drohnen: Datenschutz mit dem Luftgewehr

Das Amtsgericht Riesa hat einem Medienbericht zufolge ein interessantes Urteil zur privaten Drohnenabwehr gefällt: Es hat einen Mann freigesprochen, der eine Drohne mit dem Luftgewehr abgeschossen hatte. Der drohnenfliegende Nachbar, dessen Fluggerät abstürzte, zeigte daraufhin den Schützen wegen Sachbeschädigung an und wollte 1.500 Euro von ihm haben. Der Drohnenschütze jedoch berief sich auf den Selbsthilfe-Paragraphen § 229 BGB. Dort heißt es:

Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt […], handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, daß die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

Das Gericht urteilte, daß der Abschuß der Fotodrohne geeignet und verhältnismäßig gewesen sei. Die professionellen Drohnenflieger sind alarmiert. Axel Weckschmied betreibt mit Hexapilots in Dresden eine Firma, die professionell Drohnenaufnahmen anfertigt. Er sagte gegenüber Netzpolitik.org, daß er das Urteil zweifelhaft finde, denn

es gebe auch zugelassene, seriöse Überflüge, wie etwa für Vermessungsaufgaben, denen der Grundstückseigentümer nicht zustimmen müsse.

Heul doch! Wenn jemand eine Drohne über meinen Garten fliegen lassen will, dann ist es das Mindeste, daß ich vorher darüber und über den Sinn und Zweck des Drohnenfluges informiert werde, auch wenn meine Zustimmung nicht erforderlich ist. Das verlangt nicht nur das Gesetz der Höflichkeit, sondern dient auch der Sicherheit der Drohne.

Übrigens: Wo kann man noch einmal ein Luftgewehr kaufen?


1 (Email-) Kommentar


Kein Problem: Luftgewehr gibt es im einschlägigen Fachhandel. Erwerb und Besitz sind unter einer gewissen Geschossenergie erlaubnisfrei. Für alle Luftgewehre aus der DDR gibt es Bestandsschutz. Schießen auf dem eigenen Grundstück ist erlaubt, sofern sichergestellt ist, dass das Projektil nicht über die Grenze fliegt.
Das dürfte der Pferdefuß sein, wenn es gegen Drohnen geht. Also mal über Armbrust (absolut legal und hochpräzise), Zwille oder eine Funkstörung nachdenken …

– André D. (Kommentieren) (#)


(Kommentieren) 

image image



Über …

Der Schockwellenreiter ist seit dem 24. April 2000 das Weblog digitale Kritzelheft von Jörg Kantel (Neuköllner, EDV-Leiter, Autor, Netzaktivist und Hundesportler — Reihenfolge rein zufällig). Hier steht, was mir gefällt. Wem es nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzulesen. Wer aber mitliest, ist herzlich willkommen und eingeladen, mitzudiskutieren!

Alle eigenen Inhalte des Schockwellenreiters stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz, jedoch können fremde Inhalte (speziell Videos, Photos und sonstige Bilder) unter einer anderen Lizenz stehen.

Der Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Piwik Webanalyse erfaßt. Hier können Sie der Erfassung widersprechen.

Diese Seite verwendet keine Cookies. Warum auch? Was allerdings die iframes von Amazon, YouTube und Co. machen, entzieht sich meiner Kenntnis.


Werbung


Werbung


image  image  image
image  image  image


image