Der gemeinnützigen Suchmaschine MetaGer droht der Ruin, da eine Rechtsanwältin aus Norddeutschland das »Recht auf Vergessen« derart überstrapaziert, daß – wenn der Klage stattgegeben würde – das Aus für alle Suchmaschinen in Deutschland droht.
Konkret klagt die Rechtsanwältin, Links zu löschen, die auf Webseiten mit einem Namen zeigen, der dem ihren ähnlich ist. Läßt man, so die Begründung der Einstweiligen Verfügung, in dem Namen der Anwältin einen Buchstaben weg, so werden beim Suchen nach diesem Namen Ergebnisse angezeigt, die der Klägerin mißfallen.
Um das Einschüchterungspotential für kleinere Suchmaschinen voll auszunutzen, hat die Klägerin den Streitwert auf 120.000 Euro angesetzt. Das Landgericht Hannover hat sich nach der mündlichen Verhandlung zur Einstweiligen Verfügung jedenfalls erst einmal vertagt und will am 13. Jamuar 2016 sein Urteil verkünden. [SUMA-EV]
Und hier für die, die die gemeinnützige Suchmaschine noch nicht kennen, der Link zu MetaGer.
Über …
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