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Hasspostings binnen 24 Stunden gelöscht?

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Google, Facebook und Co daran »erinnert«, daß sie bei »Hasspostings« nicht firmeneigene Nutzungsbestimmungen über deutsches Recht stellen dürfen und will mit den Online-Firmen gemeinsam ein Procedere entwickeln, mit denen solche »Hasspostings« binnen 24 Stunden gelöscht werden. Nur … ? Wer legt die Grenze zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und einem »Hassposting« fest? Ist die (öffentliche) Äußerung, daß die »Katholische Kirche eine Kinderfickersekte« sei, eine freie Meinungsäußerung oder ein Hassposting? Wie das Amtsgericht Tiergarten bekanntlich in meinem Fall festgestellt hat, ist diese Äußerung eben kein Hassposting, sondern fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Durch diesen und andere Vorgänge aus der Vergangenheit wird klar, daß das Recht auf freie Meinungsäußerung ein sehr hohes Gut ist, über das meiner Meinung nach nur ein Gericht und nicht ein hastig geschulter Mitarbeiter bei Facebook oder Google entscheiden darf. Zu schnell entsteht hier der (berechtigte) Vorwurf der Zensur.

Daher noch einmal: Wir brauchen keine neue Taskforce, wir haben schon genügend Gesetze, mit deren Hilfe gegen »Hasspostings« vorgegangen werden kann. Das, was Heiko Mass da jetzt durchziehen will, ist im besten Fall blinder Aktionismus, im schlechten Fall der Versuch der Einführung der Zensur durch die Hintertür. [Futurezone]


1 (Email-) Kommentar


gut

– Heiko O. (Kommentieren) (#)


(Kommentieren)  Hasspostings binnen 24 Stunden gelöscht? – 20151215 bitte flattrn

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Über …

Der Schockwellenreiter ist seit dem 24. April 2000 das Weblog digitale Kritzelheft von Jörg Kantel (Neuköllner, EDV-Leiter, Autor, Netzaktivist und Hundesportler — Reihenfolge rein zufällig). Hier steht, was mir gefällt. Wem es nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzulesen. Wer aber mitliest, ist herzlich willkommen und eingeladen, mitzudiskutieren!

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