Das hatte sich die Steglitz-Zehlendorfer Stadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) auch ganz anders vorgestellt: In der den Grünen üblichen Regulierungswut hatte sie geglaubt, sich einfach über das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit hinwegsetzen und per »Verwaltungshandeln« ein Hundeverbot an den Uferwegen des Schlachtensees und der Krummen Lanke aussprechen zu können. Jetzt pfiff sie das Berliner Verwaltungsgericht zurück: Das Verbot sei ein »Verwaltungsakt« und der sei an Recht und Gesetz gebunden und deshalb nicht einfach par ordre du mufti auszusprechen. Der Richter Stephan Groscurth gab daher der Stadträtin einen Nachhilfekurs in demokratischem Handeln und hob das Hundeverbot an beiden Seen mit sofortiger Wirkung auf. [Tagesspiegel online von heute, wegen Leistungsschutzrechtprotest nicht verlinkt.]
[Photo (cc): Gabriele Kantel]
Über …
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