Die Verbraucherzentrale NRW hat sich mal wieder mit den lästigen Abo-Fallen beschäftigt, bei denen Smartphone-Nutzer dazu verleitet werden, versehentlich auf die eingeblendeten Werbebanner zu tippen und dabei ohne ihr Wissen ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Aufgrund der Abbuchungsvereinbarung (WAP-Billing) zwischen den Mobilfunkprovidern mit sonstigen Dienstleistern ist dieses Verfahren sogar ganz legal.
Dagegen hilft nur die Aktivierung einer Drittanbietersperre, die beim Mobilfunkanbieter beauftragt werden muß. Hierfür bietet die Verbraucherzentrale NRW Musterbriefe zum Download an. (Mein persönlicher CERT per Email.)
1 (Email-) Kommentar
Es ist schade, dass - obwohl es diese Abo-Abzocke schon seit Jahren gibt - bisher nur die Möglichkeit der Drittanbietersperre als Abwehrmaßnahme verfügbar ist. Ich gehe mal davon aus, dass mit aktivierter Sperre auch bspw. das Kaufen von Tickets für den ÖPNV per App nicht mehr möglich ist. Damit ist das keine Lösung.
– Lars N. (Kommentieren) (#)
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