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Puppenverbot gefährdet Bastler

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Die Bundesnetzagentur hat in einem Anflug von Regulierungswut die Puppe »My Friend Cayla« verboten. Auslöser war ein Gutachten eines Jurastudenten, das die Puppe zu einer »verbotenen Sendeanlage« erklärte.

Golem.de versucht nun in einem ausführlichen Beitrag die Entscheidung zu hinterfragen und Auskünfte sowohl von dem Jurastudenten wie auch von der Bundesnetzagentur zu bekommen. Denn die rechtliche Grundlage sei längst nicht so eindeutig, wie es die Bundesagentur darstellt.

Aber im Endeffekt wird wohl ein Gericht entscheiden müssen, denn auch der Vetreiber der Puppe will sich dem Verbot der Bundesnetzagentur nicht beugen. Aber bis müssen Smarthome-Fans und Bastler wohl mit der Gefahr leben, daß ihre Geräte und Installationen jederzeit für illegal erklärt werden können. Denn in Deutschland arbeitet man liebend gerne mit Verboten statt mit Vernunft und Überzeugung.


(Kommentieren)  Puppenverbot gefährdet Bastler – 20170221 bitte flattrn

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Über …

Der Schockwellenreiter ist seit dem 24. April 2000 das Weblog digitale Kritzelheft von Jörg Kantel (Neuköllner, EDV-Leiter, Autor, Netzaktivist und Hundesportler — Reihenfolge rein zufällig). Hier steht, was mir gefällt. Wem es nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzulesen. Wer aber mitliest, ist herzlich willkommen und eingeladen, mitzudiskutieren!

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