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Neuroevolution Flappy Bird continued (und ein Exkurs zur DS-GVO)

Ich war die letzten beiden Tage auf einer Datenschutztagung meines Brötchengebers, bei der es in der Hauptsache um die neue EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ging, die ja nächsten Monat in Kraft tritt und im Vorfeld viel Wirbel verursacht hatte. Es war spannend und daher blieb es hier im Blog Kritzelheft ausnahmsweise ruhig. Doch zur DS-GVO weiter unten mehr. Zuerst möchte ich Euch heute nachmittag noch schnell zwei Videos vorstellen, die Daniel Shiffman ins Netz gestellt hat. Er hat nämlich seiner Coding Challenge Nummer 100, die ich hier vorgestellt hatte und in der er mit der von ihm in JavaScript entwickelten Neural Network Library und einem genetischen Algorithmus P5.js, dem JavaScript-Mode von Processing, beibringt, eigenständig und erfolgreich Flappy Bird zu spielen, eine Fortsetzung verpaßt. (Puh – das war aber jetzt ein Bandwurmsatz. 😇)

Im ersten Video (eigentlich Video Nummer 4), hat er ein paar Verbesserungen eingebaut. So stirbt der Vogel, wenn er gegen die Decke oder den Boden stößt und als zusätzlichen Input hat er die Geschwindigkeit (Velocity) hinzugefügt. Und last but not least hat er auch noch einen Fehler ausgemerzt.

Und im letzten Video (Nummer 5) zeigt er Euch, wie Ihr eine trainiertes »Gehirn« speichern und wieder laden könnt.

Natürlich reizt es mich immer noch, so etwas auch einmal in Processing.py, dem Python-Mode von Processing, oder – weil da Numpy und SciPy laufen (da bekomme ich mindestens die Matrix-Operationen geschenkt) – vielleicht besser in der Knotenschachtel zu programmieren. Zum Motivation habe ich mir erst einmal das Buch »Neuronale Netze selbst programmieren – Ein verständlicher Einstieg mit Python« von Tariq Rashid besorgt. Ich bin noch nicht dazu gekommen, mich damit intensiver zu beschäftigen, aber beim ersten Durchblättern machte es auf mich einen hervorragenden Eindruck.

Und was die EU-Datenschutzgrundverordnung angeht: Hier wird von interessierter Seite (vor allem von denen, die noch schnell gegen kleines Geld ein Buch oder eine Schulung dazu verkaufen wollen) viel Panik verbreitet. Deutschland hatte schon immer ein hohes Datenschutz-Niveau, viel höher konnte (und wollte) es auch die DS-GVO nicht heben. Es gibt ein paar detaillierte materiell-rechtliche Vorgaben weniger und ein mehr an Dokumentations-, Nachweis- und Informationspflichten, sowie detailliertere Vorgaben für die IT-Sicherheit. Und ja, der Bußgeldrahmen wurde massiv erhöht. Aber das betrifft eher kommerzielle Anbieter (und in meinen Augen zu Recht). Anbieter kleiner, privater Webseiten haben – wenn sie ihren gesunden Menschenverstand einsetzen – nicht mehr und auch nicht weniger zu befürchten, als das, was schon vorher durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt und mit Sanktionen bedroht war.

Ein kleiner Tip: Verbannt Google Analytics von Euren Webseiten und setzt stattdessen Piwik ein (ich habe mir extra noch einmal bestätigen lassen, daß der Einsatz von Piwik – wenn man dem Nutzer die Opt-Out-Möglichkeit bietet – weder gegen das BDSG noch gegen die DS-GVO verstößt) und laßt Eure Besucher sonst möglichst mit Tracking in Ruhe. Es muß schließlich nicht sein, daß beim Laden einer Seite noch Dutzende anderer Seiten geladen werden. Dann könnt Ihr weiterhin ruhig schlafen und Eure Leserinnen und Leser werden es Euch ebenfalls danken.


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völlig d’accord, was Google Analytics angeht…. nur, dass Piwil mittlerweile Matomo heißt ;)

– Joachim S. (Kommentieren) (#)


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Über …

Der Schockwellenreiter ist seit dem 24. April 2000 das Weblog digitale Kritzelheft von Jörg Kantel (Neuköllner, EDV-Leiter, Autor, Netzaktivist und Hundesportler — Reihenfolge rein zufällig). Hier steht, was mir gefällt. Wem es nicht gefällt, der braucht ja nicht mitzulesen. Wer aber mitliest, ist herzlich willkommen und eingeladen, mitzudiskutieren!

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